05.07.23

Wie finden Adoptivkinder ein neues Zuhause?
Region - Das Traunsteiner Klinikum hat vor kurzem eine Babyklappe eingerichtet. Eltern, die sich nicht in der Lage sehen, sich ausreichend um ihr Baby zu kümmern, können es dort anonym abgeben. Das Baby wird dann zur Adoption freigegeben. Rund um das Thema Adoption hat uns Susanne Schwabl vom Landratsamt Traunstein informiert.
Wer darf ein Kind adoptieren? Grundsätzlich gilt für die Bewerber ein Mindestalter von 25 Jahren. Verheiratet müssen die werdenden Eltern nicht unbedingt sein. Ein Höchstalter gibt es offiziell nicht, jedoch wird insgesamt darauf geachtet, dass die potenziellen Adoptiveltern in einer passenden Lebensphase sind. Teilweise verlassen Bewerber auch nach einigen Jahren den Bewerberpool wieder, weil sie über die Zeit zu neuen Erkenntnissen, Ansichten oder in einen neuen Lebensabschnitt gekommen sind.
Wichtig sind ebenso geordnete wirtschaftliche Verhältnisse sowie verfügbarer Raum in der Wohnung. Dies wird auch durch einen Besuch seitens der Adoptionsstelle geprüft. Generell finden mehrere Gesprächs- und Aufklärungstermine im Vorfeld statt. Die charakterliche Eignung und Persönlichkeit werden dabei ebenso berücksichtigt.
Mittlerweile können sich für eine Adoption nicht nur klassische Frau/Mann-Paare, sondern auch Singles oder homosexuelle Paare bewerben.
Generell gilt aber: es werden für das Kind passende Eltern gesucht und nicht für die potenziellen Eltern ein passendes Kind. Dementsprechend stehen die Bedürfnisse des Kindes im Vordergrund. Für das Baby werden die bestmöglichen Eltern gesucht. Teilweise geben die leiblichen Eltern Wünsche oder Informationen mit, was berücksichtigt werden soll. Demzufolge hat kein Bewerber einen Anspruch darauf, ein Kind zu adoptieren. Auch nach einer längeren „Wartezeit“ nicht. Ein früheres Anmelden bedeutet nicht, vor späteren Bewerbern ein Adoptivkind zu erhalten. Im Landkreis Traunstein werden pro Jahr „nur“ ein bis zwei Kinder vermittelt. Die Bewerberzahl liegt konstant bei etwa zehn Interessenten.
Vor der Vermittlung wird mit den leiblichen Eltern besprochen, wie der zukünftige Kontakt verlaufen soll. Je nachdem ist dieser zum Teil erwünscht oder will zunächst vermieden werden. Spätestens ab dem Alter von 16 darf das Adoptivkind beim Landratsamt nach den Namen seiner Eltern fragen. Bei einem Kontaktwunsch des Kindes kann die Adoptionsstelle vermitteln.
In den meisten Fällen werden Adoptivkinder im Säuglingsalter vermittelt. Die persönliche Bindung zwischen dem Adoptivkind und seinen Eltern ist in der Regel wie in jeder anderen Familie. Für eine bestmögliche Beziehung kommen die Adoptiveltern oft ins Krankenhaus auf die Säuglingsstation. Das sogenannte „Bonding“ ist besonders wichtig. Dabei geht es darum, dass das Baby seine Eltern spürt, fühlt und riecht.
Nach der erfolgreichen Vermittlung werden die Familien noch mindestens ein Jahr lang vom Amt begleitet. Im besten Fall wird dann den Eltern die Tauglichkeit vollends zugesprochen und sie dürfen das Kind adoptieren.