17.03.16
Kein Chiemseer für das Brauhaus Rosenheim

Das „Chiemseer“ darf nicht mehr Chiemseer heißen! Das Oberlandesgericht hat der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Recht gegeben. Damit ist ein Urteil des Landgerichts Traunstein gekippt worden. Bei dem Ganzen geht es um ein Bier des Chiemgauer Brauhauses Rosenheim. Es hat bisher die Bezeichnung „Chiemseer“ getragen.
Nach Ansicht der Wettbewerbszentrale ist das unlauterer Wettbewerb. Das Bier wird in Rosenheim und damit nicht im Chiemgau gebraut, so das Argument. Eine genaue Urteilsbegründung steht noch aus.