16.04.20
Igelfüttern verstößt doch nicht gegen Infektionsschutzgesetz

Update: Donnerstag, 16. April - 14.45 Uhr
Ist Igelfüttern in Zeiten von Corona erlaubt? Diese Frage hat es bis in die höchsten Polizei-Kreise im Einsatzgebiet Oberbayern Süd geschafft. Bis gestern hieß es: Nein, Igelfüttern ist nicht erlaubt und verstoße gegen die Ausgangsbeschränkungen. Wie das Polizeipräsidium allerdings heute richtigstellt: Igelfüttern in Corona-Zeiten ist doch erlaubt.
Einer Frau aus Siegsdorf wurde zunächst von der Polizei eine 150 Euro Strafe wegen der Igelfütterung aufgebrummt. Diese Strafe sei nun, sehr zur Freude der Siegsdorferin, zurückgezogen worden.
Polizeipräsident Robert Kopp bedauere diesen Vorfall sehr und rechtfertigte das Verhalten der Traunsteiner Polizisten. Tagtäglich komme es seit gut einem Monat in Oberbayern zu tausenden Kontrollen wegen der Einhaltung der Ausgangsbeschränkungen. Das bei einer Situation, die sich ständig weiterentwickle. Fingerspitzengefühl und Augenmaß seien stets gefordert. Kopp entschuldigt sich deshalb für das Fehlverhalten.
Erstmeldung: Donnerstag, 16. April - 06.00 Uhr
Siegsdorf - Igelfüttern ist kein triftiger Grund, um sein Haus in Zeiten der Coronakrise zu verlassen. Das hat jetzt die Polizei Traunstein gemeldet.
Die Polizei hat eine Tierschützerin aus Siegsdorf mit 150 Euro Strafe nach Hause geschickt - weil sie mit dem Verlassen ihrer vier Wände gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen hat. Wie die Polizei berichtet, wurde die Frau jetzt zum zweiten Mal beim Igelfüttern erwischt. Möglich also, dass noch eine weitere Strafe dazu kommt.
Die Frau ist sich, laut Polizei, keiner Schuld bewusst.