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18.12.20

Sonderregelung für Patientenbesuche

Rollator Pflege
© Pixabay

Landkreis Berchtesgadener Land - Der Besuch in einem Pflege- oder Altenheim ist in der aktuellen Corona-Pandemie deutlich komplizierter als sonst. – und vor allem mit Auflagen verbunden.

Das Landratsamt Berchtesgadener Land erinnert daher noch einmal an die speziellen Regelungen für den Besuch von Patienten und Bewohnern in Pflege- und Seniorenheimen. Besucher in einem Pflege- oder Seniorenheim müssen beim Aufenthalt in der Einrichtung ständig eine FFP2-Maske tragen. Jeder Bewohner darf täglich nur von einer Person besucht werden. Und die braucht ein negatives Corona-Testergebnis. Der Antigen-Schnelltest darf höchstens 48 Stunden alt sein. Der PCR-Test darf höchsten drei Tage alt sein. Es zählt dabei immer der Tag der Testung und nicht der Tag der Ergebnisübermittlung. Vom 25. bis 27. Dezember werden diese Fristen aber sogar um 24 Stunden verlängert.



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